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   BFH, 27.11.2012 - X B 48/11   

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https://dejure.org/2012,45383
BFH, 27.11.2012 - X B 48/11 (https://dejure.org/2012,45383)
BFH, Entscheidung vom 27.11.2012 - X B 48/11 (https://dejure.org/2012,45383)
BFH, Entscheidung vom 27. November 2012 - X B 48/11 (https://dejure.org/2012,45383)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge für den Veranlagungszeitraum 2006 - Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge für den Veranlagungszeitraum 2006; Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 32 Abs 6, EStG § 32a, FGO § 115 Abs 2, ZPO § 850c, EStG VZ 2006, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6, GG Art 20 Abs 3, GG Art 2 Abs 1, GG Art 14
    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge für den Veranlagungszeitraum 2006 - Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG

  • Bundesfinanzhof

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge für den Veranlagungszeitraum 2006 - Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002 vom 05.07.2004, § 32 Abs 6 EStG 2002, § 32a EStG 2002, § 115 Abs 2 FGO, § 850c ZPO
    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge für den Veranlagungszeitraum 2006 - Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG

  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge für den Veranlagungszeitraum 2006 - Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32a; FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Steuerfreiheit des Existenzminimums mangels Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2006 verfassungsgemäß; keine Unterscheidung zwischen Erwerbsminderungsrenten und anderen Sozialversicherungsrenten in Bezug auf die nachgelagerte Besteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Steuerfreiheit des Existenzminimums mangels Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 13.04.2011 - X R 54/09

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern -

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 48/11
    Dies ist im vorliegenden Fall aufgrund der Entscheidungen des Senats vom 13. April 2011 X R 19/09 (BFH/NV 2011, 1489), X R 33/09 (BFH/NV 2011, 1496) und X R 54/09 (BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910) der Fall.

    Wie schon der BFH im Urteil in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910 dargestellt hat, ist das Verbot der Übermaßbesteuerung trotz der zugegeben sehr hohen Differenz im Einzelfall nicht betroffen.

    Außerdem konnte der Gesetzgeber auch bei Erwerbsminderungsrenten die Besteuerung dieser Renteneinkünfte vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf das System der nachgelagerten Besteuerung umstellen, ohne den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes zu verletzen (Senatsurteil in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, m.w.N.).

  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 48/11
    Die Höhe dieses Existenzminimums, welches unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) für eine Familie zu beachten ist, orientiert sich dabei am Mindestbedarf, wie ihn das Sozialrecht in Form der Sozialhilfeleistungen konkretisiert (so auch BFH-Urteil vom 18. November 2009 X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414).

    Der Höhe nach sind sie als verfassungsgemäß einzustufen - wie schon die zum 1. Januar 2005 berechneten Freibeträge (vgl. BFH-Urteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414).

    Soweit deshalb Bedenken in der Literatur bestehen, betreffen diese nicht das Streitjahr 2006, sondern spätere Jahre ab 2007, so dass der Senat auch insoweit keinen Anpassungsbedarf sieht (so schon Urteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, m.w.N.).

  • BFH, 13.04.2011 - X R 19/09

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 48/11
    Dies ist im vorliegenden Fall aufgrund der Entscheidungen des Senats vom 13. April 2011 X R 19/09 (BFH/NV 2011, 1489), X R 33/09 (BFH/NV 2011, 1496) und X R 54/09 (BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910) der Fall.

    Dem Leistungsfähigkeitsprinzip wird durch die Neuregelung insoweit Rechnung getragen, als ein Unterschied hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Rentenbeziehers im Vergleich zu Einkünften aus aktiver Erwerbstätigkeit nicht erkennbar ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1489).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 48/11
    Eine Erhöhung dieser Freibeträge ist auch nicht aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 9. Februar 2010  1 BvL 4/09 (BVerfGE 125, 175) geboten gewesen, da eine Neuregelung der Regelleistungen wie des Sozialgeldes vom BVerfG erst zum 1. Januar 2011 verlangt worden ist.
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 48/11
    aa) Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 25. September 1992  2 BvL 5/91, 8/91, 14/91, BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413) ist dem Steuerpflichtigen das Existenzminimum zu belassen.
  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 48/11
    Ausdrücklich hat das BVerfG auch eine Verletztenrente dahingehend gewürdigt, dass diese der Sicherung des Lebensunterhalts diene (BVerfG-Beschluss vom 16. März 2011  1 BvR 591/08, 593/08, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2011, 895).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 48/11
    Dazu muss dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, 35, m.w.N.).
  • BFH, 13.04.2011 - X R 33/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 48/11
    Dies ist im vorliegenden Fall aufgrund der Entscheidungen des Senats vom 13. April 2011 X R 19/09 (BFH/NV 2011, 1489), X R 33/09 (BFH/NV 2011, 1496) und X R 54/09 (BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910) der Fall.
  • BFH, 13.04.2011 - X B 69/10

    Umwandlung einer dauernden Last in eine Leibrente - Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 48/11
    a) Grundsätzliche Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO fehlt einer Rechtssache auch dann, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage höchstrichterlich bereits geklärt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 13. April 2011 X B 69/10, BFH/NV 2011, 1330).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 10/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 27.11.2012 - X B 48/11
    Insbesondere muss sich der Beschwerdeführer auch mit der bereits vorhandenen Rechtsprechung auseinandersetzen und substantiiert darlegen, weshalb nach seiner Ansicht diese Rechtsprechung keine Klärung herbeigeführt habe (vgl. nur BFH-Beschluss vom 17. März 2010 X B 10/10, BFH/NV 2012, 953, m.w.N.).
  • BFH, 08.01.2009 - X B 256/07

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei erhobenem Vorwurf der

  • BFH, 27.07.2017 - III R 1/09

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags,

    Da der Existenzminimumbericht nur alle zwei Jahre vorzulegen ist, berücksichtigt der Vierte Existenzminimumbericht zudem prognostiziert --auch wenn er dies nicht ausdrücklich benennt-- die Freibeträge für das Jahr 2004 (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. November 2012 X B 48/11, BFH/NV 2013, 532, Rz 15, betreffend Fünfter Existenzminimumbericht).

    Denn sie liegen in sämtlichen Streitjahren über dem von der Bundesregierung jeweils ermittelten steuerlich zu verschonenden Existenzminimum (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2005 BFH-Urteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, Rz 110 ff.; BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 532, Rz 15, m.w.N.).

  • BFH, 11.08.2016 - III B 88/16

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags in den Jahren 2011 und

    dd) Soweit die Kläger vortragen, das Existenzminimum müsse entsprechend der Pfändungsfreigrenze mindestens 1.000 EUR pro Monat betragen, setzen sie sich ebenfalls nicht weiter mit der zu dieser Frage bestehenden Rechtsprechung auseinander; insbesondere fehlen Ausführungen zum BFH-Beschluss vom 27. November 2012 X B 48/11 (BFH/NV 2013, 532).
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